Ratschläge > Nach der Unterzeichnung der notariellen Urkunde ...
Die notarielle Urkunde ist der vor dem Notar unterzeichnete
Kaufvertrag.
Es besteht die legale Pflicht der öffentlichen Unterzeichnung der Immobilienverträge,
da von der Kaufurkunde und dem Grundbucheintrag der Immobilie die Mechanismen
abhängen, die in unserer Gesetzgebung vorgesehen sind, um beide Parteien
zu schützen.
In der notariellen Urkunde werden Geschäftsfähigkeit der Parteien,
die körperliche Beschreibung und Lage der Immobilie und ihr Eintrag in
das Eigentumsregister auf den Namen des Käufers, wie auch die Lasten, die
Zahlung der Gemeinschaftskosten, der Verkaufspreis, die Zahlungsform und der
steuerliche Modus festgehalten.
Der Notar erfüllt verschiedene Funktionen, von der Entscheidung über
die Geschäftsfähigkeit der Parteien bis zur Beratung und Hinweisen
auf anwendbare legale Verfügungen, sowohl zivilrechtlich, als auch verwaltungstechnisch
und fiskal.
Zur Erinnerung: Die Immobilienverträge müssen als Kaufverträge
vom Notar beglaubigt werden, was Ihnen die Eintragung ins Eigentumsregister
möglich macht, so sind Sie am Besten abgesichert.
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