Ratschläge > Hypothekarische Regelung zum Verbraucherschutz ...
Der Prozeß des Abschlusses eines Hypothekendarlehens
wird durch die Transparenzordnung geregelt.
Die Finanzierungsgesellschaft ist verpflichtet, ihr Angebot mittels Werbeprospekt
zu unterbreiten, der folgende Punkte aufführt: die wirtschaftlichen Konditionen
des Darlehens, die Entwicklung der gewählten Referenzrate der beiden letzten
Jahre (im Fall des Abschlusses eines Vertrages der variablen Art), sowie alle
Unkosten, welche die Formalisierung des Darlehens impliziert: Kosten der Schätzung
und der Verwaltungsununkosten, unter Aufführung der dafür genehmigten
Firmen, sowie die Tarife des Notariatsbüros und des Grundbucheintrags.
Zunächst stellt der Klient den Darlehensantrag und reicht die entsprechenden
Unterlagen ein. Sobald die Unterlagen von der Bank analisiert wurden und die
entsprechenden Überprüfungen vorgenommen wurden, macht sie ein verbindliches
Angebot mit den wirtschaftlichen Konditionen, unter denen das Darlehen genehmigt
wird.
Diese Bedingungen haben eine minimale Gültigkeit von 15 Tagen.
Schließlich ist die Bank verpflichtet, mindestens drei Tage vor dem festgesetzten
Datum zur Unterschrift des notariellen Kaufvertrags den Vertragsentwurf des
Hypothekendarlehens zu deponieren, damit der Geldnehmer ihn überprüfen
kann.
El contenido e incluso el orden de las cláusulas de la escritura queda
reflejado en la citada Orden de transparencia:
KLAUSELN
DES
FINANZINSTITUTS |
INHALT |
| Erstens |
Kapital des Darlehens |
| Zweitens |
Tilgung |
| Drittens |
Ordentliche Zinsen |
| Drittens
b) |
Variable Zinsart |
| Viertens |
Kommissionen |
| Fünftens |
Unkosten des Kreditnehmers |
| Sechstens |
Verzugszinsen |
| Sechstens b) |
Vorzeitige Auflösung von
Seiten der Finanzierungsbehörde |
Die Klauseln werden unter spezieller Sorgfalt auf die Erfüllung der Gesetzesvorschriften über
allgemeine Bedingungen des Vertragsabschlusses verfasst.
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